Wie lese ich einen Bauleitplan?

Die Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in den Bauleitplänen sind über die §§ 5 Abs. 2 BauGB (FNP) und 9 Abs. 1 BauGB (B-Plan) geregelt, die durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) konkretisiert werden. Hier werden vor allem Vorschriften für die unterschiedlichen Baugebiete wie Wohn- oder Gewerbegebiete und die darin zulässigen baulichen Nutzungen formuliert.

Eine sehr gute Übersicht mit vielen Beispielen zu den Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Umweltschutz bieten die Arbeitshilfen zum Umweltschutz in der Bebauungsplanung und Flächennutzungsplanung:

  • Bunzel, Arno & Hinzen, Ajo (2000): Arbeitshilfe Umweltschutz in der Bebauungsplanung. Berlin: Erich Schmidt, 96 S.
  • Bunzel, Arno & Hinzen, Ajo (2000): Arbeitshilfe Umweltschutz in der Flächennutzungsplanung. Berlin: Erich Schmidt, 171 S.

Leider sind diese Bände aus dem Erich-Schmidt-Verlag nicht mehr beziehbar. Sie können aber z.B. über den Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) per Fernleihe ausgeliehen werden.

Die Darstellungen und Festsetzungen sind in den Plänen durch die Vorgabe konkreter Planzeichen weitgehend vereinheitlicht. Die Planzeichen-Verordnung (PlanZV) trifft Regelungen zur Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes. Sie legt in einer umfangreichen Liste im Anhang die in der Bauleitplanung zu verwendenden Planzeichen fest, wobei Ergänzungen möglich sind.

Mögliche Vorgaben nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die BauNVO erweitert die möglichen Festsetzungen um Regelungen

  • zur Art der baulichen Nutzung mit verschiedenen Baugebietstypen (Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet) einschließlich der in diesen Typen zulässigen baulichen und sonstigen Anlagen (§§ 1 - 15 BauNVO),
  • zum Maß der baulichen Nutzung und seine Berechnung (§§ 16 – 21 a BauNVO) sowie
  • zur Bauweise und überbaubaren Grundstücksfläche (§§ 22, 23 BauNVO).

Zum Maß der baulichen Nutzung sind Regelungen möglich über die

  • Geschossflächenzahl (GFZ; gibt an, wie viel m² Geschossfläche ein Bauwerk je m² Grundstücksfläche haben darf),
  • Baumassenzahl (BMZ; gibt an, wie viel m³ Baumasse je m² Grundstücksfläche zulässig sind),
  • Grundflächenzahl (GRZ; gibt an, wie viel m² Grundfläche ein Bauwerk je m² Grundstücksfläche haben darf),
  • Zahl der Vollgeschosse und
  • Höhe der baulichen Anlagen.

Die Bauweise kann offen (mit seitlichem Grenzabstand der Gebäude zur Grundstücksgrenze) oder geschlossen (ohne Abstand direkt bis zur Grundstücksgrenze) erfolgen. Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen bestimmen die überbaubaren Grundstücksflächen. Während auf Baulinien gebaut werden muss und die Bebauungstiefe (hintere Baugrenze von der das Grundstück erschließenden Straße) strikt einzuhalten ist, begrenzen die Baugrenzen die maximal bebaubare Fläche.