Wo finde ich Unterlagen zu Bauleitplänen?

Die Bauleitpläne selbst sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Ankündigung der Beteiligung erfolgt meistens - wie auch im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - durch die ortsübliche Bekanntmachung (z.B. Stadtteilanzeiger, Tageszeitung oder Amtsblatt). Die Form der Bekanntmachung der Planung ist in der frühzeitigen Beteiligung allerdings nicht festgelegt. Das bedeutet, dass im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Durchsicht der jeweiligen Veröffentlichungsblätter notwendig ist, um Beteiligungsfälle überhaupt in Erfahrung zu bringen. In der Regel werden Informationen zu laufenden Verfahren aber auch über die Internetpräsenz der Gemeinde/ Stadt zur Verfügung gestellt (s.u.).

Für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung müssen die Planunterlagen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen z.B. aus der Behördenbeteiligung in der Zeit der öffentlichen Auslegungsfrist (1 Monat, mindestens 30 Tage) einsehbar sein. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Meistens erfolgt die analoge Auslegung der Planunterlagen an zentraler Stelle wie bei der Stadtverwaltung im Rathaus.

Nach § 4 a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen, sodass auch eine digitale/ Online-Einsichtnahmemöglichkeit gegeben ist. Auch die wirksamen Flächennutzungs- und in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und über das zentrale Landesportal zugänglich gemacht werden (§§ 6a und 10a BauGB). Das zentrale Internetportal zur Bauleitplanung für NRW befindet sich derzeit im Aufbau. Vorläufig wird eine Liste zu Bauleitplanverfahren unter dem Internetauftritt des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) geführt. Sie enthält die Internet-Links der Gemeinden/ Städte zu laufenden und abgeschlossenen FNP- und BBP-Verfahren. Die Planunterlagen finden sich generell über den Internetauftritt der Gemeinden und Städte z.B. unter der Rubrik Stadtplanung oder Planen, Bauen, Wohnen etc. Meist führt die Suchfunktion direkt zu den Seiten für die Bauleitplanung.

Außerdem gibt es eine NRW-weite Kartendarstellung zur Bauleitplanung in NRW mit den räumlichen Abgrenzungen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen einiger Gemeinden/ Städte mit Namen und Nummer. Um die Unterlagen einsehen zu können, erfolgt eine Weiterleitung zum Planungsinformations- und Beteiligungsserver (PB) der Gesellschaft für Planungsinformation und Onlinebeteiligung. Hier ist für jede Gemeinde/ Stadt eine eigene Oberfläche eingerichtet, unter der die Unterlagen abrufbar sind. Den PB-Server nutzen bereits sehr viele Gemeinden und Städte (erkennbar am Link-Anfang: www.o-sp/....de).

Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen der Behörden- und TöB-Beteiligung

Die Stellung der anerkannten Naturschutzverbände bei der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange (TöB) ist rechtlich durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Das heißt, dass die Beteiligung der Naturschutzverbände in der Bauleitplanung über die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Von vielen Gemeinden/ Städten werden die Naturschutzverbände bzw. das Landesbüro jedoch freiwillig als TöB beteiligt. Dadurch werden die Benachrichtigung zur Beteiligung sowie Planunterlagen und/ oder der Verweis auf die Einsichtnahmestelle im Internet aktiv von der Gemeinde/ Stadt übermittelt, was für die Naturschutzverbände ein großer Vorteil ist. Zunehmend mehr Gemeinden/ Städte wickeln ihre Behörden- und TöB-Beteiligung in der Bauleitplanung über das Portal zur Online-Behördenbeteiligung (OBB) der Gesellschaft für Planungsinformation und Onlinebeteiligung (tetraeder.com gmbh) ab (Modul des PB, s.o.) und beteiligen auch das Landesbüro darüber. Hier sind ebenfalls die Planunterlagen zur Einsichtnahme und zum Download hinterlegt. Zur Nutzung des OBB sind personalisierte Zugänge erforderlich, die im Landesbüro für die jeweils räumlich zuständigen Bearbeiter aus den drei anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzverbänden eingerichtet werden können.

Weitere Informationsgrundlagen

Weitere, zur kritischen Prüfung der Bauleitpläne erforderliche bzw. wünschenswerte Informationsgrundlagen können z.B. sein:

  • Stadt- und Ortsentwicklungskonzepte sowie Stadtteilkonzepte/ -rahmenpläne,
  • Energiekonzept und Klimaschutzkonzept,
  • Untersuchungen zur Einwohnerentwicklung und Bevölkerungsprognose,
  • Bedarfsuntersuchungen zu Wohnbauflächen und gewerblichen/ Industriebauflächen,
  • Kataster zur Ermittlung von Nachverdichtungspotenzialen (Brachflächen, Leerstand, Baulücken etc.),
  • Verkehrsgutachten/ -pläne,
  • Gutachten zu Flächen für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft, Abgrabungen und Biomasseanlagen,
  • Klimagutachten,
  • Luftreinhaltepläne sowie
  • Lärmkarten, -kataster, Lärmaktionspläne.

Einige dieser Unterlagen können den Planunterlagen beigefügt sein oder unter dem Internetauftritt der Gemeinde/ Stadt oder auch der Kreise und Bezirksregierungen zu finden sein. Ansonsten können/ müssen sie bei der jeweiligen Planungsbehörde oder übergeordneten Behörde angefragt werden.