Maßnahmen zum Bodenschutz in der Bauleitplanung

Die Umsetzung der Bauleitplanung wirkt sich v.a. durch folgende Faktoren negativ auf den Boden aus, die die Bodenfunktionen nachhaltig schädigen, zerstören oder verhindern:

  • Bodenabtrag/ Abgrabung,
  • Versiegelung,
  • Auftrag/ Überdeckung mit anderem Material,
  • Verdichtung insbes. im Zuge der Bauphase durch Nutzung der Böden als Bauwege und Lagerflächen,
  • Stoffeinträge, insbes. bei Verkehrsvorhaben oder stark emittierenden Industrie- und Energieanlagen sowie
  • Änderungen des Grundwasserstandes mit nachfolgender Veränderung der Boden- und Standorteigenschaften sowie deren Auswirkungen auf die Lebensraumfunktion und die Funktionen des Bodens im Wasserhaushalt (LABO 2009, 9).

Zu weiterführenden Informationen zum Thema Bodenschutz, Bodenfunktionen, Bodenbewertung siehe Abschnitt „Weiterführende Veröffentlichungen“.

Zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen auf den Boden können bereits in der Planung verschiedene Aspekte berücksichtigt werden wie:

  • Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden mit geringem Funktionserfüllungsgrad bzw. ohne Schutzwürdigkeit,
  • Vermeidung der Überbauung von Böden mit Archivfunktion, die nicht wieder herstellbar ist,
  • Anpassung der Erschließung und der Baufenster (Fläche, innerhalb der gebaut werden muss) wie z.B. Anpassung der Gebäudestellung an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen mit Bodenauf- und -abtrag,
  • Vorgaben zur Verwendung versickerungsfähiger Beläge für eine Reduzierung des Versiegelungsgrades und damit Erhaltung der Funktion für den Wasserhaushalt,
  • dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser zur Verzögerung des Abflusses und damit einer verbesserten Funktion des Bodens für den Wasserhaushalt,
  • Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Erschließungs- und Grundstücksflächen (HMUELV 2001, 60).

Weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die die Baudurchführung/ Bauzeit betreffen, können im B-Plan nicht festgesetzt werden. Sie können aber über die Eingriffsregelung Eingang in die Bauleitplanung finden. Außerdem können sie auch über städtebauliche Verträge vereinbart werden. Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Oberboden (Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB, DIN 18915, DIN 19731),
  • fachgerechter Umgang mit Bodenaushub und dessen Verwertung (DIN 19731),
  • Verwendung von Baggermatten bei verdichtungsempfindlichen Böden und Böden mit einem hohen Funktionserfüllungsgrad,
  • Errichtung von Bauzäunen zum Schutz vor Befahrung besonders empfindlicher Böden,
  • witterungsangepasstes Befahren von Böden,
  • Beseitigung von Verdichtungen nach Bauende und vor Auftrag des Oberbodens,
  • Einrichtung von Baustellen und Lagerflächen auf bereits verdichteten/ versiegelten Böden (HMUELV 2001, 61; LABO 2009, 22 f.).

Als Kompensationsmaßnahme für nicht vermeidbare nachteilige Beeinträchtigungen des Bodens im Rahmen der Eingriffsregelung kommt der Entsiegelung von Böden eine besondere Bedeutung zu. Dabei werden der Ober- und Unterbau entfernt, Schadverdichtungen im Unterboden beseitigt bzw. der Untergrund gelockert und eine Rekultivierungsschicht aufgebracht. Zusammen mit dem Abtrag von Auffüllungen und Verfüllungen ist dies die einzige Maßnahme, mit der Bodenfunktionen wiederhergestellt werden können. Weitere Maßnahmen sind:

  • Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen wie z.B. ehemalige militärische Anlagen,
  • Nutzungsextensivierung,
  • Wiedervernässung ehemals feuchter/ nasser Standorte,
  • Schadstoffbeseitigung und Bodenreinigung,
  • Maßnahmen zur Erosionsminderung,
  • Kalkung.

Die Archivfunktion von Böden ist nach einem Verlust nicht ausgleichbar. Bei Bodendenkmälern ist nach Denkmalrecht zumindest eine Rettungsgrabung zur Dokumentation und Archivierung des Denkmals erforderlich (HMUELV 2001, 62; LABO 2009, 24 f.).

Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3c BBodSchG

"(2) Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes

1. natürliche Funktionen als

a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,

b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,

c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere 

    auch zum Schutz des Grundwassers,

2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie

3. Nutzungsfunktionen als

a) Rohstofflagerstätte,

b) Fläche für Siedlung und Erholung,

c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung

d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung."

Die Nutzungen a) und d) stehen dem Bodenschutz entgegen.