Abgrabungen im Teuto wieder auf der Tagesordnung

Abgrabung Hohne, Prünte

Anfang diesen Jahres legten die beiden im Bereich Lengerich und Lienen tätigen Abgrabungsunternehmen neue Anträge vor: Zum Einen soll die bislang befristete Genehmigung für den Steinbruch „Hohner Berg“ in Lengerich entfristet werden, da bis zum Ablauf der Genehmigungsfrist die zum Abbau vorgesehenen Kalkmengen nicht benötigt werden. Ein entsprechender Antrag für den Steinbruch „Höste“ soll folgen. Zum Anderen wird eine Erweiterung des Steinbruchs in Lienen um 9,9 ha beantragt. Hierzu soll eine Ausnameregelung des Regionalplanes Münsterland, Teilplan Kalk in Anspruch genommen werden.

Die Naturschutzverbände wenden sich mit ihren Stellungnahmen ausdrücklich gegen die Fortführung des Kalksteinabbaus in diesem ökologisch wertvollen Bereich und stellen die Genehmigungsfähigkeit dieser Anträge generell in Frage. Jeder weitere Kalkabbau führt hier zu fortgesetzten erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete „Östlicher Teutoburger Wald mit Intruper Berg“ und „Kirche Ledde“. Mit dem Ablauf der bislang vorliegenden Genehmigungen muss der Abbau endgültig beendet werden.

Die Stellungnahmen der Naturschutzverbände finden Sie hier:
Entfirstung Genehmigung Steinbruch "Hohner Berg"
Erweiterung des Steinruchs in Lienen

Hintergrund: Langjährige Diskussionen um Erweiterungen in FFH-Gebiet

Bereits in den 1990iger Jahren wurde intensiv über die Fortführung der Kalkabgrabungen im Teutoburger Wald diskutiert. Damals wurden im Rahmen eines großen, vom Umweltministerium NRW organisierten Arbeitskreises die Grenzen für weitere Kalkabgrabungen ermittelt. Aus Naturschutzsicht waren schon die hierbei zugestandenen weiteren Abgrabungsflächen nicht vertretbar. Es blieb allerdings die Hoffnung auf das Versprechen des Umweltministeriums, den nun folgenden Ausstiegsprozess zu begleiten und so das endgültige Ende des Kalkabbaus im Teutoburger Wald einzuleiten.

Zwischenzeitlich sind die Abgrabungsbereiche in Lienen und Lengerich mit umgebenden Flächen als FFH-Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald mit Intruper Berg“ ausgewiesen worden. Der Teutoburger Wald stellt eines von vier Hauptvorkommen des Lebensraumtyps Waldmeister-Buchenwald in Deutschland dar. Dieses Vorkommen ist zugleich der einzige Hauptverbreitungsraum in NRW. Die nördlichen Teile des Teutoburger Waldes inklusive des „Intruper Berges“ gehören zu einem landesweit bedeutsamen Korridor für Buchenwälder auf Kalkgestein. Der Teutoburger Wald ist darüber hinaus wegen der vielen, z.T. hochgradig gefährdeten Orchideen und anderen Pflanzenarten weit über den Naturraum hinaus botanisch äußerst wertvoll und ein essentielles Nahrungshabitat für die Erhaltung der Wochenstube des Großen Mausohres in Ledde.

Trotz der Absprache aus den 1990iger Jahren stellten die beiden Firmen, die den Kalkabbau in Lienen und Lengerich betreiben, im Jahr 2012 einen Antrag auf Regionalplanänderung mit dem Ziel, im FFH-Gebiet zusammen mehr als 50 ha des Gebietes (überwiegend FFH-Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald) zur Kalkgewinnung abzugraben. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Proteste der Naturschutzverbände wurde das Verfahren zur Regionalplanänderung aufgegeben und stattdessen ein Teilplan Kalkstein für den gesamten Bereich des Regionalplanes Münsterland erarbeitet. Hierbei wurde aufgrund der vorgelegten FFH-Verträglichkeitsprüfung festgestellt, dass die Erweiterungsplanungen das FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen würden. Eine Darstellung der Flächen als BSAB war daher nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG möglich. Durchgeführt wurde die Abweichungsprüfung von der Höheren Naturschutzbehörde mit dem Ergebnis, dass es zweifelhaft ist, ob zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen und dass die Naturschutzbelange überwiegen.

In dem Teilplan Kalkstein werden Flächen im Teuto daher nicht als Abgrabungsbereiche, sondern als Bereiche zum Schutz der Natur dargestellt. Der Regionalplan trat im Oktober 2018 in Kraft.

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Teilpan finden Sie hier.