Carsharing auf Landesstraßen

Naturschutzverbände begrüßen geplante Anpassung des Straßen-und Wegegesetz NRW an das Carsharinggesetz des Bundes; Änderungen zur Beschleunigung und Vereinfachung stoßen auf Kritik

Die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland NRW (NABU) begrüßen die geplante Anpassung des Straßen-und Wegegesetz NRW an das Carsharinggesetz des Bundes vom 5. Juli 2017 und teilen das Interesse an der Bevorrechtigung von stationsgebundenem Carsharing-Angeboten, insbesondere zur „Vernetzung mit anderen Mobilitätsangeboten" auch auf den dem Landesrecht unterfallenden Straßen.

In der gemeinsamen Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Gesetzentwurf des Verkehrsministerium NRW, Stand 27. August 2018) sprechen sich die Naturschutzverbände im Interesse der Förderung einer nachhaltigen umwelt-, energie- und CO2-armen Mobilität dafür aus, die Vorgaben zur Ausgestaltung des Carsharing auf Landesstraßen unmittelbar gesetzlich zu regeln und die Konkretisierung nicht an die Gemeinden weiterzugeben. Für die Auswahl geeigneter Anbieter des stationsgebundenen Carsharings regen die Naturschutzverbände eine landesrechtliche Konkretisierung der umweltbezogenen Eignungskriterien an und machen hierzu Vorschläge.

Die beabsichtigten Änderungen zur „Vereinfachung und Beschleunigung von straßenrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren“ von Landesstraßen lehnen die Naturschutzverbände hingegen ab; auch die Absicht, beim Bau von Ortsumgehungen von Landes- und Kreisstraßen sowie von Radschnellverbindungen des Landes auf die förmliche Linienabstimmung / -bestimmung zu verzichten, begegnet Bedenken.