ELES weiter in der Kritik

Die mit dem Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) vom 6.3.2009 verbindlich eingeführte so genannte ELES-Methode wird trotz erheblicher rechtlicher und fachlicher Kritikpunkte in den Straßenbauverfahren weiter angewendet.

Die mit dem  "Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW" vom 6.3.2009 verbindlich eingeführte so genannte ELES-Methode wird trotz erheblicher rechtlicher und fachlicher Kritikpunkte in den Straßenbauverfahren weiter angewendet.

Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft nach der ELES-Methode sowie der für diese Verfahren verbindlich eingeführte  "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung" (LANUV 2008) führt zu einem erheblich verminderten und unzureichenden Umfang an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das wird insbesondere bei den Straßenbauvorhaben deutlich, bei denen die Eingriffsbewertung zunächst auf der Grundlage der bis Anfang 2009 gültigen Methodik ("ARGE Eingriff - Ausgleich") - beruhend auf den Vorgaben des Erlasses "ERegStra"  - erfolgte und anschließend eine Überarbeitung nach ELES vorgenommen wurde. Die Überarbeitung hatte Reduzierungen des Kompensationsumfangs von einem Drittel bis zur Hälfte der Maßnahmen zur Folge und verdeutlichen, dass nach der ELES-Methodik kein vollumfänglich funktionaler Ausgleich bzw. Ersatz mehr erfolgt. Die Reduzierung der Kompensationsmaßnahmen lässt sich jedoch nicht mehr aus den Spielräumen bei der fachlichen Beurteilung rechtfertigen, wie sie sich aus den unterschiedlichen Bewertungsverfahren ergeben können.
    
Von der ELES-Anwendung sind verschiedene äußerst umstrittene Straßenbauprojekte betroffen, die hoch wertvolle Landschaftsräume erheblich beeinträchtigen und bei denen ein Verzicht auf eine vollständige Kompensation zu einer Verstärkung der ohnehin nicht ausgleichbaren Schäden in Natur und Landschaft führt. Zu diesen Vorhaben gehören der Neubau der B 67n von Reken nach Dülmen (Vogelschutzgebiet  Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge DE-4108-401 ), der Neubau der A 33 im Bereich Halle - Borgholzhausen (FFH-Gebiet "Tatenhauser Wald") und der Neubau der B 508n Teil-Ortsumgehung Kreuztal als erster Abschnitt einer geplanten Kette von Ortsumgehungen im Zuge der B 508/B 62 bis nach Hessen.

Im Jahr 2010 haben die Naturschutzverbände unter anderem zu folgenden Planfeststellungsverfahren Stellung genommen:

  • Ausbau und Verlegung der B 62 zur Beseitigung der höhengleichen Bahnübergange in und bei Bad Laasphe  Stellungnahme vom 13.12.2010

     
  • Neubau der B 508n Teil-Ortsumgehung Kreuztal, HTS - Querspange B 508  Stellungnahme vom 9.12.2010
     
  • Neubau der B 67n / B 474n Reken-Dülmen Stellungnahme vom 8.12.2010
     
  • Neubau der B 66n Bielefeld/Hillegossen - Leopoldshöhe/ Asemissen Stellungnahme vom 8.12.2010
     
  • Neubau der B 61n als Ortsumgehung Ummeln/A 33-Zubringer Stellungnahme vom 12.10.2010 
     
  • Neubau der A 33 von Halle nach Borgholzhausen (Planfeststellungsabschnitt 7.1); in der Stellungnahme vom 15.3.2010 (PDF, 4,8 MB) werden neben der Kritik an der Reduzierung der Kompensationsflächen auch Verstöße gegen das europäische Gebiets- und Artenschutzrecht geltend gemacht. In einer weiteren Stellungnahme vom 25.06.2010  (PDF, 148 kB) äußern die Naturschutzverbände Kritik an dem Maßnahmenkonzept zur Verminderung der Nährstoffeinträge ("Critical Loads") in die Waldbestände des FFH-Gebietes "Tatenhauser Wald"
     
  • Neubau der B 480 n Ortsumgehung Bad Wünnenberg Stellungnahme vom 26.1.2010