Jahresbericht 2017

+++ Aktivitäten der anerkannten Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Verbandsbeteiligung im Jahr 2017 +++ Zahlen und Trends im Überblick +++

Im Jahr 2017 lagen die Schwerpunkte der Mitwirkung der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz NRW, Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie Naturschutzbund Deutschland NRW wie in den Vorjahren im Gewässerausbau (~ 25%) sowie in Verfahren rund um die naturschutzrechtlich geschützten Teile von Natur und Landschaft, die die Unterschutzstellung durch Landschaftspläne oder Verordnungen sowie die Befreiungen von den Verboten in Schutzgebieten im Einzelfall umfassen (15%). Die Mitwirkung der Naturschutzverbände in immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) hat in den letzten Jahren wie auch im Jahr 2017 einen großen Anteil der Arbeit des Landesbüros ausgemacht. Aufgrund der häufig mit WEA-Vorhaben einhergehenden naturschutzfachlichen Konflikte zeigt sich ein großes Engagement der örtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzverbände, ihren Sachverstand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen.

Zu den Aufgaben des Landesbüros zählt auch, die Veränderungen rund um die Verbandsbeteiligung für die Naturschutzverbände einzuordnen und zu bewerten sowie Entwicklungen anzuregen und zu begleiten. Dabei geht es häufig um die rechtlichen Rahmenbedingungen und – in einem weiteren Verständnis – organisatorische Aspekte, beispielsweise die „frühzeitige Beteiligung“ oder Anforderungen durch die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Im Jahr 2017 war es erforderlich, die Veränderungen durch zahlreiche Gesetzesnovellen und ihre Bedeutung für die Verbandsbeteiligung aufzubereiten. Dazu zählten beispielsweise die Einführung zusätzlicher Beteiligungsrechte mit den Novellen des Landesnaturschutzgesetzes im November 2016 sowie des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im September 2017 oder die Lockerung des Schriftformerfordernisses für bestimmte bundesrechtlich geregelte Verwaltungsverfahren im Mai 2017.

Weitere Informationen zur Arbeit des Landesbüros und den Aktivitäten der anerkannten Naturschutzverbände rund um die Verbandsbeteiligung in NRW finden sich im » Jahresbericht 2017.