LEP-Entwurf 2015: Kein politischer Wille für eine umweltgerechte und zukunftsfähige Landesplanung erkennbar!

Nach ihrer umfassenden Stellungnahme zum Ausgangsentwurf vom 25. Juni 2013 nehmen die anerkannten Naturschutzverbände fristgerecht auch zum überarbeiteten Entwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) vom 22. September 2015 Stellung!

Der Gewerbe- und Industrieflächenbedarf für Nordrhein-Westfalen soll aus der Trendfortschreibung folgen; einen methodischen Ansatz zur Reduzierung des Flächenverbrauchs können die Naturschutzverbände im LEP-Entwurf nicht erkennen.

Aus Sicht der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) finden sich in dem überarbeiteten LEP-Entwurf nur wenige begrüßenswerte Änderungen und Ergänzungen. Mangelte es bereits dem Ausgangsentwurf aus dem Jahr 2013 an Zielgenauigkeit und Regelungsdichte, verfolgt die Überarbeitung eben diese Zielrichtung weiter.

Der überarbeitete Entwurf zeigt weitgehende Zugeständnisse an die Wirtschaft und Nutzergruppen – zu Lasten des Freiraum- und Naturschutzes. Das Ziel zur Begrenzung des Flächenverbrauchs („5 ha-Ziel“) wird aufgeweicht und zu einem Grundsatz herabgestuft. Zusammen mit der nun schwächeren Gewichtung des Vorrangs der Innenentwicklung und den neu aufgenommenen methodischen Vorgaben zur Bedarfsermittlung von Siedlungsflächen wird diese Ausrichtung der Landesplanung den Flächenverbrauch weiter vorantreiben. Die Methodik für die Bedarfsermittlung von Wohnbauflächen weist nach Einschätzung der Naturschutzverbände erhebliche Defizite auf; für die Ermittlung des Gewerbe- und Industrieflächenbedarfs fehlt jeglicher methodischer Ansatz zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, hier wird schlicht der Trend fortgeschrieben. Außerdem werden das Ziel zum Klimaschutzplan, der Grundsatz zum Artenschutz und die Tabugebiete für den Rohstoffabbau (u.a. Natura 2000, NSG, Wasserschutzgebiete) gestrichen sowie die Grundsätze und Ziele zum Gewässerschutz abgeschwächt.

Auf die Anregungen und Forderungen der Naturschutzverbände zum LEP-Entwurf 2013 wurde nur in einzelnen Punkten eingegangen - daher erhalten sie ihre Bedenken und Anregungen aus der Stellungnahme vom 27. Februar 2014 im Übrigen aufrecht. Insbesondere fehlt dem Planwerk nach wie vor eine geeignete naturschutzfachliche Grundlage, was sich in schwerwiegenden Defiziten bei der Darstellung des landesweiten Biotopverbunds und den Darstellungen der Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) niederschlägt. Die Anregungen und Ergänzungsvorschläge der Naturschutzverbände zu den GSN-Darstellungen wurden pauschal abgelehnt - der überarbeitete Entwurf sieht sogar noch weitere Streichungen vor! Die Naturschutzverbände begrüßen jedoch die neu aufgenommenen Ziele zum Nationalpark Eifel und zum geplanten Nationalpark Senne. Auch die neu aufgenommene Zielsetzung zum Verbot von Fracking wird grundsätzlich begrüßt. Für einen wirksamen Ausschluss von Fracking in NRW reicht die Zielformulierung jedoch - gerade mit Blick auf die Erläuterungen - bei weitem nicht aus.