Naturschutzrecht 2010 in NRW - Synopse des Landesbüros der Naturschutzverbände

Am 1.3.2010 tritt das neue, bundesweit einheitliche Bundesnaturschutzrecht in Kraft und "automatisch" werden etwa 2/3 der bisherigen NRW-Naturschutzregelungen außer Kraft treten.

Am 1.3.2010 tritt das neue, bundesweit einheitliche Bundesnaturschutzrecht in Kraft und "automatisch" werden etwa 2/3 der bisherigen NRW-Naturschutzregelungen außer Kraft treten. Im LG NRW werden also künftig Vorschriften enthalten sein, die gar keine oder nur noch eingeschränkte Geltung haben. Eine für Ende März/Anfang April angekündigte Novelle des Landschaftsgesetzes nimmt noch keine umfassende Rechtsbereinigung vor. Damit bleibt es bis auf Weiteres den Rechtsanwendern in Nordrhein-Westfalen überlassen, sich durch einen Abgleich von BNatSchG, LG 2007 und Neuregelungen im LG 2010 die geltenden Vorschriften zusammenzustellen.
Vor diesem Hintergrund soll die Synopse des Landesbüros der Naturschutzverbände das Auffinden der ab dem 1.3.2010 geltenden Naturschutzvorschriften erleichtern. Auf inhaltliche Neuerungen wird besonders hingewiesen.
Die Synopse gibt die rechtliche Auffassung des Landesbüros der Naturschutzverbände wieder. Sie wird auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen mit den neuen Vorschriften fortlaufend überarbeitet. Anregungen nehmen wir gerne entgegen (per Email unter info@lb-naturschutz-nrw.de, Stichwort "Synopse").

» LG 2010 Synopse(PDF, 301 kB)