Naturschutzverbände lehnen Kormoranverordnung für Nordrhein-Westfalen ab

Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt

Foto: A. Baumgartner

Nach Einschätzung der anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland NRW (NABU) verstößt die beabsichtigte Verordnung gegen die artenschutzrechtlichen Vorgaben des BNatSchG und ist rechtswidrig. Die Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Rechtfertigung einer landesweit eröffneten letalen Vergrämung von Kormoranen durch Abschuss und der Verhinderung der Entstehung neuer Brutkolonien liegen nicht vor. Die Verordnung ist weder erforderlich noch in ihrer Ausgestaltung geeignet, die geltend gemachten Schutzzwecke zu erreichen.

Der Ausnahmegrund in § 45 Abs. 7 Satz Nr. 1 BNatSchG „erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schaden“ rechtfertigt keine „Allgemeine Zulassung von Ausnahmen“ landesweit, nahezu flächendeckend an allen Gewässern. Erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden - ursächlich durch Kormorane herbeigeführt – sind nicht belegt. Dass solche Schäden zukünftig zu befürchten sind, lässt sich bereits mit Blick auf die Bestandsentwicklung des Kormorans in NRW nicht prognostizieren. Ebenso wenig rechtfertigt der Ausnahmegrund in § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG „Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt“ die „Allgemeine Zulassung von Ausnahmen“ landesweit. Im Mittelpunkt der Rechtfertigung eines landesweiten Kormoranabschusses steht die Gefährdung der Äsche. Die tatsächlich vorhandenen Probleme beim Fischartenschutz können ursächlich nicht auf den Kormoran zurückgeführt werden. Vorrangig ursächlich für den schlechten Erhaltungszustand der Äsche ist der schlechte Gewässerzustand (u.a. naturferne Strukturen, fehlende Durchgängigkeit, Nährstoff- und Sedimenteinträge); es ist fachlich unstrittig, dass es hierzu umfangreicher Maßnahmen bedarf, um den Erhaltungszustand der Äschenpopulationen zu verbessern.