Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr // Naturschutzverbände nehmen umfassend Stellung

Die Naturschutzverbände bringen zu den textlichen und zeichnerischen Darstellungen des Entwurfs des Regionalplans „Ruhr“ umfangreiche Änderungs- und Verbesserungsvorschläge in das Verfahren ein; auf Kritik stößt insbesondere der Flächenverbrauch für neu geplante Siedlungsflächen.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung  intensiv mit dem Entwurf des Regionalplans „Ruhr“ vom April 2018 befasst. Die zahlreichen Anregungen und Bedenken der ehrenamtlichen Vertreter*innen der Naturschutzverbände wurden vom Landesbüro der Naturschutzverbände NRW in der gemeinsamen Stellungnahme vom 28.02.2019 zusammengeführt und ergänzt.

Zur Siedlungsentwicklung wird die den Siedlungsflächendarstellungen zugrundeliegende Bedarfsberechnung für Wohnen (ASB) und Gewerbe (GIB) kritisiert, die Fehlentwicklungen bei der Flächeninanspruchnahme fortführt bzw. verstärkt. Die Naturschutzverbände fordern die regionalplanerische Zielfestlegung der Ziele zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in NRW, die aus der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes abgeleitet und im Landesentwicklungsplan (LEP) und der Biodiversitätsstrategie für NRW genannt sind. Vorhandene Flächen und Gebäudepotenziale für Nach- und Umnutzungen sowie Umbauten sind auszuschöpfen und Kommunen sollten zur Führung eines Siedlungsflächenkatasters zur Erfassung von Nach- und Umnutzungspotenzialen verpflichtet werden.

Streichungen bzw. Rücknahmen von zahlreichen ASB-Darstellungen zugunsten des Freiraums (Regionale Grünzüge / Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsbezogenen Erholung - BSLE) werden in Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Mülheim und in den Kreisen Recklinghausen, Ennepe Ruhr-Kreis und Unna gefordert. Grundsätzlich positiv zu werten sind die zeichnerischen Festlegungen mehrerer GIB mit der Zweckbindung „Regionale Kooperationsstandorte“; abgelehnt werden drei dieser Standorte aber im Kreis Wesel. Gefordert werden Rücknahmen bzw. Streichungen von GIB-Darstellungen in den Städten Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Hamm sowie in den Kreisen Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Unna und Wesel.

Zum Kapitel „Allgemeine Freiraumentwicklung“ regen die Naturschutzverbände zu den unzerschnittenen und verkehrsarmen Räumen sowie den Regionalen Grünzügen an, die textlichen Festlegungen des Regionalplanentwurfs zu ergänzen, um die wichtigen Freiraumfunktionen dieser Räume zu verdeutlichen und deren Schutz strikter zu fassen. Anregungen zur Erweiterung und Ergänzung von Regionalen Grünzügen erfolgen für die Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen sowie den Kreis Recklinghausen.

Der dargestellten Gebietskulisse der Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) wird grundsätzlich zugestimmt. Die textlichen Festlegungen sollten allerdings ergänzt werden, um die BSN auch vor Beeinträchtigungen durch Planungen und Maßnahmen außerhalb der BSN zu schützen. Es wird gefordert, dass im Regionalplan eine Unterschutzstellung dieser Bereiche in ihrer Gesamtfläche oder in ihren wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiete vorgegeben wird. Zu den Darstellungen der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) in den Städten Dortmund und Mülheim sowie in den Kreisen Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Unna und Wesel erfolgen Vorschläge zur Neudarstellung und Erweiterung von BSN-Bereichen bzw. es werden Bedenken gegen die Rücknahmen von BSN-Darstellungen geltend gemacht.

Auch zu den Regionalplan-Kapiteln „Landwirtschaft“, „Wald- und Forstwirtschaft“ und „Oberflächengewässer“ sowie “Grundwasser- und Gewässerschutz“ werden Ergänzungen zur stärkeren Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzbelangen gefordert.

Die Naturschutzverbände bringen zahlreiche Vorschläge zum naturverträglichen Ausbau
erneuerbarer Energien zur Ergänzung des Regionalplanentwurfs ein; gefordert wird außerdem ein textliches Ziel zum Ausschluss von Fracking.

Mehr Informationen zu diesen und weiteren Kritikpunkten, wie zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, Abfallwirtschaft / Deponien, Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze sowie Verkehr und technische Infrastruktur finden sich in

  1. der Zusammenfassung der Stellungnahme,
  2. der Stellungnahme zu den textlichen Festsetzungen und
  3. den Stellungnahmen zu den zeichnerischen Festsetzungen in den Kreisen / kreisfreien Städten: