WRRL im Endspurt: Aufstellung des 3. Bewirtschaftungsplanes (2022-2027)

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein laufender Prozess, der im Jahr 2027 damit abgeschlossen werden soll, dass alle Gewässer einen guten chemischen und ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologischen Potential erlangt haben und das Grundwasser flächendeckend einen guten Zustand aufweist.

Zeitlicher Ablauf der Bewirtschaftungsplanung (zur Verfügung gestellt von der Bezirksregierung Detmold).

Erreicht werden soll dies mithilfe von sogenannten Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen, die durch Planungseinheiten-Steckbriefe, Umsetzungsfahrpläne und Maßnahmenübersichten weiter konkretisiert werden. Alle sechs Jahre ist eine Aktualisierung erforderlich (Infos unter: www.flussgebiete.nrw.de).

Mit der Erarbeitung des 3. Bewirtschaftungsplanes geht die Umsetzung in die letzte und entscheidende Runde: die jetzt aufzustellenden Maßnahmenprogramme müssen sicherstellen, dass die Ziele der WRRL bis Ende 2027 erreicht werden. Angesichts der bislang zum Teil eher mäßigen Erfolge müssen die erforderlichen Maßnahmen nicht nur benannt, sondern auch umgesetzt werden.

Bereits im Juni 2019 hatten die Naturschutzverbände zum Zeitplan und Arbeitsprogramm Stellung genommen. Aus der nun vorliegenden Antwort des Umweltministeriums NRW kann das geplante weitere Vorgehen entnommen werden.

Auftaktveranstaltungen

Jede Bezirksregierung wird zum Auftakt eine Infoveranstaltung durchführen. Bislang sind folgende Termine bekannt:

RegierungsbezirkRegionTermin
DetmoldRegierungsbezirk06.11.2019
DüsseldorfRegierungsbezirk04.02.2020
12.02.2020
(gleicher Inhalt)
MünsterRegierungsbezirk
Nordöstlich:
Südwestlich:
28.01.2020
09:30 – 11:30
13:00 – 15:00
ArnsbergRegierungsbezirkkeine Infoveranstaltung, nur Runde Tische
KölnRegierungsbezirk04.03.2020

Im Regierungsbezirk Arnsberg wird der erste Entwurf des Maßnahmenprogramms als Vorbereitung für die Runden Tische im März 2020 zur Verfügung gestellt.


Bestandsaufnahme und Neubewertung

In der zweiten Jahreshälfte 2019 erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme der Oberflächenwasserkörper, die als Grundlage für eine Neubewertung der Wasserkörper gegenüber dem letzten Monitoringzyklus dient. Dabei wird die bisherige Einstufung der Wasserkörper als “natürlich“ (NWB) oder „erheblich verändert“ (HMWB) überprüft. Außerdem werden alle Wasserkörper ermittelt, die bislang keinen guten ökologischen Zustand bzw. kein gutes ökologisches Potenzial oder keinen guten chemischen Zustand erreicht haben. Daran schließt sich ein Abgleich mit bestehenden Belastungsfaktoren an. Abschließend werden für die betrachteten Wasserkörper zwingend erforderliche Programmmaßnahmen abgeleitet und eine Prognose erstellt, mit welcher Wahrscheinlichkeit das Bewirtschaftungsziel bis 2027 erreicht wird.

Neu: Maßnahmenübersichten

Bis Ende Januar 2020 sollen die Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG erstellt werden. Diese Maßnahmenübersichten ersetzen die Umsetzungsfahrpläne aus dem 2. Bewirtschaftungsplan und stellen die wesentliche Grundlage für den 3. Bewirtschaftungsplan dar. In den Maßnahmenübersichten wird das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept auf alle berichtspflichtigen Oberflächenwasserkörper angewendet. Dies bedeutet in einigen Regionen erhebliche Korrekturen der Umsetzungsfahrpläne. Die Maßnahmenübersichten bilden die Grundlage für die hydromorphologischen Programmmaßnahmen des Bewirtschaftungsplans.

Zum Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept siehe weiterführend:

Artikel „Von steten Tropfen und Trittsteinen – Umsetzung der WRRL weiterhin einfordern!“, Rundschreiben 40, Juli 2014, S. 24ff.

LANUV-Arbeitsblatt 16: Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis, 2011.

Beteiligung über „Runde Tische“

Im Zeitraum März bis Juni 2020 werden die erforderlichen Maßnahmen bei Runden Tischen vorgestellt und beraten. Hierzu werden auch die anerkannten Naturschutzverbände eingeladen. Die genaue Ausgestaltung ist dabei Sache der Bezirksregierungen und wird daher in den verschiedenen Regionen ein wenig unterschiedlich ausfallen. Bereits Ende Juli 2020 müssen die Maßnahmenübersichten fertig sein, da die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme noch bundeslandübergreifend bzw. international abgestimmt werden müssen. Die ehrenamtlichen Naturschützer*innen vor Ort werden bei der Beteiligung im Rahmen der Runden Tische vom „Wassernetz NRW“ unterstützt.

Weiterer Fahrplan

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den „Runden Tischen“ soll die Bearbeitung der Programmmaßnahmen bis Ende Juli 2020 abgeschlossen werden. Die Fertigstellung der Entwürfe für den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm soll bis Ende September 2020 erfolgen. Sie werden für sechs Monate veröffentlicht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt spätestens am 22.12.2020 – hier kann Stellung genommen werden.

Anschließend findet letztmals eine Überarbeitung des Maßnahmenprogrammes statt, bei der relevante Sachverhalte aus den Stellungnahmen eingearbeitet werden. Der Bewirtschaftungsplan soll dann Ende September 2021 formell beschlossen werden und am 22.12.2021 in Kraft treten.