Zusatztermin 3. Februar 2017 // Neues Naturschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen // Was ändert sich in der Praxis? //

Das Landesnaturschutzgesetz NRW ist am 25. November 2016 in Kraft getreten. Neben der wichtigen Rechtsbereinigung durch Streichung der Regelungen aus dem Landesrecht, die mit dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März 2010 nicht mehr anzuwenden waren, bringt das Gesetz Neuregelungen und Änderungen der bekannten Rechtslage nach dem Landschaftsgesetz NRW mit sich. In der Veranstaltung wird ausgehend von den Regelungen des unmittelbar geltenden Bundesnaturschutzgesetzes die neue Rechtslage in Nordrhein-Westfalen vorgestellt und erläutert.

Schwerpunkte bilden dabei die Änderungen zur Eingriffsregelung, zur guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung sowie zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, so auch zum Schutz der Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Ferner wird der Frage, ob und inwieweit die Belange des Biotopverbundes, die konzeptionellen Vorgaben zur Biodiversität sowie neue Ansätze des Naturschutzes, wie beispielsweise Wildnisentwicklungsgebiete, Eingang in das Landesrecht gefunden haben, nachgegangen. Verfahrensrechtliche Neuerungen hinsichtlich der Führung von Verzeichnissen, die Beteiligung der Beiräte und der anerkannten Naturschutzvereinigungen betreffend, zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht u.v.m. werden vorgestellt.

Veranstaltungsort und Anmeldung

Der Teilnahmebetrag beträgt 170,- €; im Teilnahmebetrag sind seminargebundene Unterlagen, ein Mittagsimbiss und Getränke enthalten. Die Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildungsveranstaltung ist bei der Architektenkammer NRW beantragt.

Veranstaltungsort:

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen

T 0208 880 50-0
F 0208 880 59-29
E info@lb-naturschutz-nrw.de
www.lb-naturschutz-nrw.de