Veranstaltungsreihe "Neues Naturschutzgesetz für NRW- Was ändert sich in der Praxis? (2017)

Unter dem Titel „Neues Naturschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen – was ändert sich in der Praxis?“ führte das Landesbüro im Januar und Februar 2017 vier Veranstaltungen zu dem im November 2016 in Kraft getretenen LNatSchG NRW und den sich daraus ergebenden Änderungen der bekannten Rechtslage nach dem Landschaftsgesetz NRW durch. Insgesamt nahmen rund 100 Teilnehmer*innen  aus  der  Umwelt-  und  Kommunalverwaltung,  seitens  öffentlicher  und  privater  Vorhabenträger  sowie  aus  Planungsbüros  an  der  –  von  der  Architektenkammer NRW – anerkannten Fortbildung in Oberhausen und Köln teil. In der eintägigen Veranstaltung wurde ausgehend von den Regelungen  des  unmittelbar  geltenden  Bundesnaturschutzgesetzes  die  neue  Rechtslage  in  Nordrhein-Westfalen  vorgestellt  und  erläutert.  Schwerpunkte bildeten dabei die Änderungen zur Eingriffsregelung, zum gesetzlichen Biotopschutz,  zur guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung sowie zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, so auch zum Schutz der  Natura  2000-Gebiete  in  Nordrhein-Westfalen.  Ferner wurde der Frage, ob und inwieweit die Belange  des  Biotopverbundes,  die  konzeptionellen  Vorgaben zur Biodiversität sowie neue Ansätze des Naturschutzes, wie beispielsweise Wildnisentwicklungsgebiete,  Eingang  in  das  Landesrecht  gefunden  haben,  nachgegangen.  Verfahrensrechtliche Neuerungen hinsichtlich der Führung von Verzeichnissen, die Beteiligung der Beiräte und der  anerkannten    Naturschutzvereinigungen    betreffend,    zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht wurden vorgestellt.